
PPWR: Die neue europäische Verpackungsverordnung
Was sich für Schweizer Unternehmen ändert und wie sie sich anpassen können.
Seit dem 11. Februar 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 – PPWR in Kraft. Hier finden Sie Fristen, Pflichten und konkrete Schritte, um Ihr Verpackungsmaterial auf die neuen europäischen Vorschriften zu optimieren.
- Was ist die PPWR?
- Gilt sie in der Schweiz?
- Wichtigste Fristen
- Wie Sie sich vorbereiten
- Was sich bei Verpackungen ändert
- Die Lösungen von Neupack
- FAQ
Bereit für die PPWR?
Unsere Expertinnen und Experten analysieren Ihre Verpackungen, ermitteln kritische Punkte und begleiten Sie bis zur Konformität.
Was ist die PPWR-Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Die Pflichten werden schrittweise eingeführt, mit wichtigen Fristen in den Jahren 2028 und 2030.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, also die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Regelung betrifft den gesamten Lebenszyklus der Verpackung: Design, Produktion, Nutzung, Wiederverwendung, Sammlung und Recycling.
Zu den Hauptzielen der PPWR-Verordnung gehören:
- Reduzierung von Gewicht und Volumen der Verpackungen;
- Begrenzung des Leerraums in Verpackungen;
- Verbesserung des Designs für das Recycling;
- Erhöhung der Wiederverwendung in bestimmten Sektoren;
- Harmonisierung der Etiketten in der Europäischen Union;
- Beschränkung bestimmter Stoffe in Lebensmittelverpackungen;
- Klärung der Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern.
Die Verordnung gilt für alle Verpackungen, die auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom verwendeten Material.
Gilt die PPWR-Verordnung auch für Schweizer Unternehmen?
Die PPWR gilt nicht direkt für Verpackungen, die ausschliesslich für den Schweizer Binnenmarkt bestimmt sind. Sie wird relevant, wenn ein Schweizer Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringt.
Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Unternehmen, das:
- verpackte Produkte an europäische Kunden exportiert;
- online an Verbraucher in der EU verkauft;
- Leerverpackungen auf dem europäischen Markt vertreibt;
- Produkte unter eigener Marke verkauft;
- direkt an europäische Endverbraucher versendet.
Die konkreten Pflichten hängen vom Verkaufsmodell, dem Bestimmungsland und der Rolle des Unternehmens in der Handelskette ab. In einigen Fällen, insbesondere beim direkten Online-Verkauf, muss das Schweizer Unternehmen möglicherweise auch nationale Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen: Registrierung, Mengendeklaration und Zahlung von Umweltbeiträgen.
Für den spezifischen Kontext von Schweizer Exporteuren kann der PPWR-Leitfaden von Switzerland Global Enterprise konsultiert werden.
Die wichtigsten Fristen der PPWR-Verordnung
Die Pflichten treten schrittweise in Kraft. Einige Daten können von der Verabschiedung technischer europäischer Rechtsakte abhängen, die in der Verordnung vorgesehen sind.
Die wichtigsten Meilensteine der PPWR
Februar 2025
Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40.
August 2026
Allgemeines Anwendungsdatum der Verordnung. Ab demselben Datum gelten auch die vorgesehenen Grenzwerte für PFAS in Verpackungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Februar 2028
Verkaufsverpackungen müssen so befüllt werden, dass der Leerraum auf das notwendige Minimum reduziert wird. Bis zu diesem Datum muss die Europäische Kommission die Berechnungsmethode für den Leerraum bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen festlegen.
August 2028
Einführung der harmonisierten europäischen Kennzeichnung für die Materialien, aus denen die Verpackungen bestehen. Das tatsächliche Datum hängt vom Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte ab.
Januar 2030
Höchstgrenze von 50 % Leerraum, europäische Kriterien für das Design für Recycling, Recyclingfähigkeitsklassen A, B und C, Mindestanteil an recyceltem Material für bestimmte Kunststoffteile, Beschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen und Ziele für die Wiederverwendung.
Die wichtigsten Veränderungen im Verpackungsbereich
Reduzierung von Gewicht und Volumen
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass Gewicht und Volumen auf das notwendige Minimum reduziert werden: Es reicht nicht aus, ein recycelbares Material zu wählen.
Leerraumgrenze von 50 %
Ab 2030, oder ab dem späteren vorgesehenen Datum, darf der Leerraum in Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen 50 % nicht überschreiten.
Grenzwerte für PFAS in Lebensmitteln
Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, die festgelegten Grenzwerte für perfluoralkylierte Substanzen einhalten.
Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Ab 2030 harmonisierte Kriterien für das Design für Recycling, mit einer Einstufung in mindestens Klasse A, B oder C.
So bereiten Sie sich auf die PPWR-Verordnung vor
Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, Risiken zu minimieren, den Versand zu optimieren und effizientere Verpackungen auszuwählen. Fünf konkrete Schritte für den Anfang:
Analysieren Sie die verwendeten Verpackungen
Erstellen Sie ein Inventar der verwendeten Formate mit Angaben zu Abmessungen, Gewicht, Materialien, Komponenten und Bestimmungsländern. Identifizieren Sie überdimensionierte Kartons und Sendungen, die grosse Mengen an Füllmaterial erfordern.
Reduzieren Sie unnötigen Platzbedarf
Prüfen Sie höhenvariable Kartons, Versandtaschen für flache Produkte und massgeschneiderte Verpackungen. Das Ziel ist es, das Volumen der Verpackung an das des Produkts anzupassen, ohne den Schutz zu beeinträchtigen.
Fordern Sie Informationen von Lieferanten an
Sammeln Sie für jeden Artikel das technische Datenblatt, die Materialzusammensetzung, das Gewicht der Komponenten, den Anteil an recyceltem Material, Informationen zu Klebstoffen und Beschichtungen, Dokumentation für den Kontakt mit Lebensmitteln, Erklärungen zu PFAS und verfügbare Zertifizierungen.
Prüfen Sie die EPR-Pflichten
Überprüfen Sie die Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in den europäischen Ländern, in denen Sie verkaufen. Registrierungen, Beiträge und Meldepflichten können von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren.
Bereiten Sie Daten für die zukünftige Kennzeichnung vor
Erfassen Sie alle verwendeten Materialien korrekt, aber warten Sie auf die endgültigen europäischen Spezifikationen, bevor Sie Symbole übernehmen, die als offizielle PPWR-Etiketten präsentiert werden.
Was sich konkret bei Verpackungen ändert
Vier Bereiche, in die die Verordnung direkt eingreift, mit praktischen Auswirkungen auf den Versand und die Materialauswahl.
Gewicht und Volumen: Was zu überprüfen ist
- Überdimensionierte Kartons
- Unnötige Doppelverpackungen
- Übermässige Mengen an Füllmaterial
- Für die versendeten Produkte ungeeignete Formate
- Mangelnde Verfügbarkeit von verstellbaren oder massgeschneiderten Kartons
Was als Leerraum zählt
- Zerknülltes Papier
- Luftkissen
- Luftpolsterfolie
- Schaumstoffe
- Holzwolle
- Verpackungschips
PFAS: Was Sie Ihre Lieferanten fragen sollten
- Aktuelle Informationen zu den Materialien
- Verwendete Beschichtungen und Tinten
- Eingesetzte Klebstoffe
- Konformität für den Kontakt mit Lebensmitteln
Recyclingfähigkeit: Was bewertet wird
- Verschlüsse
- Etiketten
- Bänder und Klebstoffe
- Barrierematerialien
Achtung: Das Ersetzen eines Kunststofffüllmaterials durch ein Papierfüllmaterial kann das Management am Ende der Lebensdauer erleichtern, reduziert aber nicht automatisch den Leerraum. Die effektivste Lösung bleibt eine der Produktgrösse angepasste Verpackung.
Die Lösungen von Neupack zur Anpassung
Der einfachste Weg, die Vorschriften einzuhalten, besteht darin, von Anfang an konforme Lösungen zu wählen, die darauf ausgelegt sind, Leerraum zu reduzieren, Volumina zu optimieren und die Recyclingfähigkeit zu gewährleisten. Mit über 2.000 Artikeln ab Lager und schneller Lieferung in der ganzen Schweiz.
Höhenvariable Kartons — Rillungen passen die Höhe an den Inhalt an und reduzieren so das Versandvolumen und das Füllmaterial.
Massgeschneiderte Verpackungen — Ein individuelles Format vermeidet überdimensionierte Verpackungen und verbessert die Logistikeffizienz.
Versandtaschen aus Papier und Karton — Für Bücher, Dokumente und flache Produkte anstelle eines viel grösseren Kartons.
Papierfüllmaterial — Nützlich zum Schutz und zur Stabilisierung; im Sinne der PPWR gelten sie jedoch weiterhin als Leerraum.
Papierklebebänder — Erleichtern eine überwiegend aus einem Material bestehende Verpackung; prüfen Sie auch den Klebstoff.
Support von Neupack — Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der effizientesten Formate und Verpackungssysteme.
Häufig gestellte Fragen zur PPWR
Die PPWR-Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 12. August 2026, während andere Pflichten schrittweise zwischen 2028 und 2030 in Kraft treten werden.
Die PPWR gilt nicht direkt für Verpackungen, die ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt sind. Schweizer Unternehmen müssen sie jedoch berücksichtigen, wenn sie exportieren, online verkaufen oder Verpackungen und verpackte Produkte auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen.
Die Höchstgrenze von 50 % für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt ab dem 1. Januar 2030 oder, falls später, ab dem Datum, das auf der Grundlage der europäischen Berechnungsmethode festgelegt wird.
Ja. Zerknülltes Papier, Luftkissen, Luftpolsterfolie, Schaumstoffe, Holzwolle und andere Füllmaterialien werden im Allgemeinen als Leerraum gezählt. Deshalb ist es wichtig, Kartons zu wählen, die dem Inhalt angemessen sind.
Nein. Die Konformität hängt von der gesamten Konfiguration der Verpackung ab, einschliesslich Klebstoffen, Bändern, Etiketten, Beschichtungen und anderen Komponenten. Auch Gewicht, Volumen und Recyclingfähigkeit müssen bewertet werden.
Nein. FSC® zertifiziert Aspekte im Zusammenhang mit der verantwortungsvollen Herkunft von Wald-Fasern, belegt aber allein nicht die Einhaltung der PPWR. Die Konformität erfordert eine Gesamtbewertung der Verpackung und der entsprechenden technischen Dokumentation.
Quellen und vertiefende Informationen
- Offizieller Text der Verordnung (EU) 2025/40
- Europäische Kommission: Verpackungen und Verpackungsabfälle
- PPWR-Leitfaden von Switzerland Global Enterprise
Die hier gemachten Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht eine technische oder rechtliche Bewertung der einzelnen Verpackung und des Zielmarktes.

















