PPWR: Die neue europäische Verpackungsverordnung

PPWR: Die neue europäische Verpackungsverordnung

Seit dem 11. Februar 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 – PPWR in Kraft. Hier finden Sie Fristen, Pflichten und konkrete Schritte, um Ihr Verpackungsmaterial auf die neuen europäischen Vorschriften zu optimieren.

Was ist die PPWR-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Die Pflichten werden schrittweise eingeführt, mit wichtigen Fristen in den Jahren 2028 und 2030.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, also die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Regelung betrifft den gesamten Lebenszyklus der Verpackung: Design, Produktion, Nutzung, Wiederverwendung, Sammlung und Recycling.

Zu den Hauptzielen der PPWR-Verordnung gehören:

  • Reduzierung von Gewicht und Volumen der Verpackungen;
  • Begrenzung des Leerraums in Verpackungen;
  • Verbesserung des Designs für das Recycling;
  • Erhöhung der Wiederverwendung in bestimmten Sektoren;
  • Harmonisierung der Etiketten in der Europäischen Union;
  • Beschränkung bestimmter Stoffe in Lebensmittelverpackungen;
  • Klärung der Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern.

Die Verordnung gilt für alle Verpackungen, die auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom verwendeten Material.

Gilt die PPWR-Verordnung auch für Schweizer Unternehmen?

Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Unternehmen, das:

  • verpackte Produkte an europäische Kunden exportiert;
  • online an Verbraucher in der EU verkauft;
  • Leerverpackungen auf dem europäischen Markt vertreibt;
  • Produkte unter eigener Marke verkauft;
  • direkt an europäische Endverbraucher versendet.

Die konkreten Pflichten hängen vom Verkaufsmodell, dem Bestimmungsland und der Rolle des Unternehmens in der Handelskette ab. In einigen Fällen, insbesondere beim direkten Online-Verkauf, muss das Schweizer Unternehmen möglicherweise auch nationale Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen: Registrierung, Mengendeklaration und Zahlung von Umweltbeiträgen.
Für den spezifischen Kontext von Schweizer Exporteuren kann der PPWR-Leitfaden von Switzerland Global Enterprise konsultiert werden.

Die wichtigsten Fristen der PPWR-Verordnung

Die Pflichten treten schrittweise in Kraft. Einige Daten können von der Verabschiedung technischer europäischer Rechtsakte abhängen, die in der Verordnung vorgesehen sind.

Die wichtigsten Meilensteine der PPWR
Die wichtigsten Veränderungen im Verpackungsbereich

So bereiten Sie sich auf die PPWR-Verordnung vor

Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, Risiken zu minimieren, den Versand zu optimieren und effizientere Verpackungen auszuwählen. Fünf konkrete Schritte für den Anfang:

Was sich konkret bei Verpackungen ändert

Vier Bereiche, in die die Verordnung direkt eingreift, mit praktischen Auswirkungen auf den Versand und die Materialauswahl.

PPWR: Die neue europäische Verpackungsverordnung

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Der einfachste Weg, die Vorschriften einzuhalten, besteht darin, von Anfang an konforme Lösungen zu wählen, die darauf ausgelegt sind, Leerraum zu reduzieren, Volumina zu optimieren und die Recyclingfähigkeit zu gewährleisten. Mit über 2.000 Artikeln ab Lager und schneller Lieferung in der ganzen Schweiz.

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Höhenvariable Kartons — Rillungen passen die Höhe an den Inhalt an und reduzieren so das Versandvolumen und das Füllmaterial.

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Massgeschneiderte Verpackungen — Ein individuelles Format vermeidet überdimensionierte Verpackungen und verbessert die Logistikeffizienz.

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Versandtaschen aus Papier und Karton — Für Bücher, Dokumente und flache Produkte anstelle eines viel grösseren Kartons.

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Papierfüllmaterial — Nützlich zum Schutz und zur Stabilisierung; im Sinne der PPWR gelten sie jedoch weiterhin als Leerraum.

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Papierklebebänder — Erleichtern eine überwiegend aus einem Material bestehende Verpackung; prüfen Sie auch den Klebstoff.

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Häufig gestellte Fragen zur PPWR

Die PPWR-Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 12. August 2026, während andere Pflichten schrittweise zwischen 2028 und 2030 in Kraft treten werden.

Die PPWR gilt nicht direkt für Verpackungen, die ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt sind. Schweizer Unternehmen müssen sie jedoch berücksichtigen, wenn sie exportieren, online verkaufen oder Verpackungen und verpackte Produkte auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen.

Die Höchstgrenze von 50 % für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt ab dem 1. Januar 2030 oder, falls später, ab dem Datum, das auf der Grundlage der europäischen Berechnungsmethode festgelegt wird.

Ja. Zerknülltes Papier, Luftkissen, Luftpolsterfolie, Schaumstoffe, Holzwolle und andere Füllmaterialien werden im Allgemeinen als Leerraum gezählt. Deshalb ist es wichtig, Kartons zu wählen, die dem Inhalt angemessen sind.

Nein. Die Konformität hängt von der gesamten Konfiguration der Verpackung ab, einschliesslich Klebstoffen, Bändern, Etiketten, Beschichtungen und anderen Komponenten. Auch Gewicht, Volumen und Recyclingfähigkeit müssen bewertet werden.

Nein. FSC® zertifiziert Aspekte im Zusammenhang mit der verantwortungsvollen Herkunft von Wald-Fasern, belegt aber allein nicht die Einhaltung der PPWR. Die Konformität erfordert eine Gesamtbewertung der Verpackung und der entsprechenden technischen Dokumentation.

Quellen und vertiefende Informationen

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